Informationen A - Z

Absenzen

Bitte erfassen Sie die Absenzen Ihres Kindes via KLAPP.

Adressänderungen

Adressänderungen bitte schriftlich mit Name, Vorname und Klasse der Klassenlehrperson und der Schulverwaltung mitteilen.

Arztbesuche

Arztbesuche, auch Zahnarztbesuche, sind wenn immer möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

Ärztliche Untersuchung Schuleintritt

Die Vorsorgeuntersuchung im Kindergarten ist obligatorisch. Die Eltern lassen ihr Kind bis zum Ende des 2. Kindergartenjahres durch ihren eigenen Kinder- oder Hausarzt untersuchen. Die Untersuchungsbestätigung muss bei der Schulverwaltung abgegeben werden. Die entsprechenden Informationen werden beim Kindergarteneintritt abgegeben. Link Kanton Aargau Schulportal – Schulärztlicher Dienst & Vorsorgeuntersuchungen (schulen-aargau.ch)

Beschwerden

Sollte ein Grund für eine Beschwerde eintreten, ist der Dienstweg einzuhalten. Zuerst soll zwingend mit der zuständigen Klassen-/Fachlehrperson gesprochen werden. Kommt es zu keiner befriedigenden Lösung, ist die Schulleitung zu kontaktieren.

Beurteilungsdossier

Im Beurteilungsdossier werden alle für die Gesamtbeurteilung relevanten Arbeiten der Schülerinnen und Schüler gesammelt. Der Ordner wird bei der Klassenlehrperson/ Fachlehrperson aufbewahrt und kann von den Eltern und den Schüler/innen auf Wunsch eingesehen werden. Am Ende des Schuljahres – nach Ablauf der Rekursfrist – erhalten die Eltern das Beurteilungsdossier ausgehändigt. Im Kindergarten wird kein Beurteilungsdossier geführt.

Bibliothek

Die Schülerinnen und Schüler haben während der Unterrichtszeit regelmässig die Möglichkeit, die Schul-/Gemeindebibliothek Hendschiken zu besuchen.  

Deutsch als Zweitsprache

Für Schülerinnen und Schüler mit anderer Erstsprache als Deutsch bestehen spezifische Förderangebote in Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Zudem gelten besondere Regelungen für die Beurteilung und Promotion. Die DaZ-Förderung unterstützt die Schülerinnen und Schüler dabei, dem Unterricht in der Klasse zu folgen und sprachlich bedingte Rückstände so rasch wie möglich aufzuholen. In den Fächern, in denen sie aufgrund ihrer Fremdsprachigkeit die Lernziele nicht erreichen können, werden angepasste Lernziele gesetzt.

Diebstähle

Die Schule haftet nicht für Diebstähle und Schäden an persönlichem Eigentum.

Elektronische Geräte (Handys, MP3-Player, Spielkonsolen, Kameras usw.)

Auf dem Schulareal sichtbare oder nicht ausgeschaltete private elektronische Geräte werden eingezogen, bei der Schulleitung deponiert und können am nächstfolgenden Schultag wieder abgeholt werden.

Liegt ein dringender Fall für die Benutzung des Handys vor, holt die Schülerin/ der Schüler die Bewilligung bei der Lehrperson ein.

Wird mit einer Kamera oder einem Handy auf dem Schulareal oder an Schulveranstaltungen widerrechtlich gefilmt, wird das eingezogene Gerät der Polizei übergeben. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen.

Elternbesuche

Die Eltern dürfen sich jederzeit bei der Lehrperson zu einem Besuch anmelden.

Empfangszeiten

Die Kinder dürfen in Hendschiken um 8.00 Uhr das Schulhaus betreten und sich ruhig im Klassenzimmer aufhalten. Die Kindergartenunterrichtszeiten beginnen um 8.05 Uhr. Am Nachmittag gibt es in der Schule keine Empfangszeiten.

Ferien

Im Ferienplan auf der Homepage finden Sie die Daten der Schulferien der nächsten drei Jahre.

Fundgegenstände

Fundgegenstände werden gesammelt und im Neubau zum Abholen bereitgelegt. Einmal Ende Semester werden nicht abgeholte Gegenstände entsorgt.

Gefährliche Gegenstände

Sie sind in der Schule nicht erlaubt, werden den Schülerinnen und Schülern abgenommen und durch die Schulleitung aufbewahrt. Eine Rückgabe erfolgt nur an die Erziehungsberechtigten (sofern sie nicht der Polizei übergeben werden).

Grüssen

Auf dem Schulhausareal sind wir freundlich miteinander und grüssen uns.

Hausaufgaben

Hausaufgaben werden regelmässig erteilt. Bei den Hausaufgaben kann das im Unterricht Gelernte vertieft werden. Hausaufgaben bieten auch die Möglichkeit, Arbeits- und Lerntechniken einzuüben. Zudem haben Hausaufgaben auch eine Brückenfunktion zum Elternhaus. Die Lehrpersonen sind darum bemüht, die Hausaufgaben massvoll zu erteilen. Ebenso sollten die Kinder sie in der Regel selbständig lösen können.

Hausaufgabenbetreuung

In Hendschiken wird zwei- bis dreimal wöchentlich von der Gemeinde eine Lektion Aufgabenhilfe angeboten. Für die 1. Klässler/innen ist die Aufgabenhilfe ab dem 2. Semester möglich. Die Anmeldung erfolgt semesterweise und ist kostenpflichtig.

Infoheft

Ab der 1.Klasse hat jedes Kind ein Infoheft. Das Infoheft wird jeweils Anfang Schuljahr abgegeben und befindet sich im Schulthek des Kindes. Es befinden sich wichtige Kontakte, Telefonlisten, der Stundenplan, Passwörter und Regelungen darin.

Impfen

Der Impfdienst der Lungenliga Aargau führt im Auftrag des Kantons Impfungen an den aargauischen Volksschulen durch. Grundlage ist der aktuelle Schweizerische Impfplan. Die Impfungen werden für alle Kinder empfohlen, sind jedoch freiwillig und werden von einem Arzt verabreicht. Im Zweijahreszyklus werden den Schülerinnen und Schülern der 1. und 2. Primarklasse kostenlose Impfungen angeboten. Weitere Informationen unter folgendem Link: Impfdienst | Lungenliga Aargau

lCT

An der Schule Hendschiken werden in allen Stufen elektronische Geräte in den Schulalltag integriert. Sämtliche Klassenzimmer verfügen über einen Beamer und einen Visualizer. Erste Kontakte mit elektronische Geräten finden bereits im Kindergarten statt. In der 5. und 6.Klasse steht jedem Kind ein persönliches iPad zur Verfügung.

Information

Informationen der Schule erhalten Sie durch die Klassenlehrperson oder durch die Schulleitung. Sie erreichen alle Mitarbeitenden unter vorname.nachname@puksam.ch oder über KLAPP. Allgemeine Informationen zum Schulstandort Hendschiken entnehmen Sie auch der Homepage oder den Quartalsinformationen.

Integrative Schule

Am Schulstandort Hendschiken wird integrativ unterrichtet. Dies bedeutet, dass alle Kinder nach Möglichkeit die Regelklasse besuchen. Die Klassenlehrpersonen werden in der täglichen Arbeit durch die Schulische Heilpädagogin unterstützt. Mittels Standortbestimmungen, individuellen Lernzielvereinbarungen und Förderplänen werden die Kinder in ihrem Lernen unterstützt und in der Entwicklung gefördert. Zur weiteren Unterstützung werden Klassenassistenzen eingesetzt.

KLAPP

Die App KLAPP ist das offizielle Kommunikationsmittel zwischen Schule und Eltern. Alle Eltern von Kindern am Standort Hendschiken erhalten den Zugang zu KLAPP.

Krankheit oder Abwesenheit von Lehrpersonen

Ist eine Lehrperson unvorhergesehen abwesend, organisiert die Schule eine Stellvertretung. Kann ausnahmsweise keine Stellvertretung angeboten werden, bietet die Schule ein Betreuungsangebot für diejenigen Kinder an, welche nicht zu Hause betreut werden können.

Lager

In der 5. oder 6. Klasse findet ein Klassenlager statt.

Lauskontrolle

Viermal jährlich führen wir eine Lauskontrolle durch. Sie werden informiert, wenn Ihr Kind von Läusen befallen ist.

Wenn Eltern bei ihrem Kind Läuse oder Nissen feststellen, so informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrperson. Scham ist dabei fehl am Platz, denn: jede/jeder kann Kopfläuse bekommen! Gemeinsam werden wir sie rasch wieder los. Rasches Handeln unterbricht den Übertragungskreis in der Schule.

Lehrmittel

Die Lehrmittel werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder Beschädigung werden sie den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.

Lehrplan

Der Unterricht orientiert sich am Lehrplan 21: Aargauer Lehrplan Volksschule

Leitbild

Die Grundlage für unser Handeln bildet das Leitbild unserer Schule, in dem wir – die Lehrpersonen, die Schulleitung und der Schulvorstand – unsere Werte, Haltungen und Ziele benennen und gemeinsam Verantwortung für die Gestaltung unserer Schule übernehmen.

Logopädie

Logopädie setzt sich mit den verschiedenen Störungen der Sprache auseinander. Ihr Ziel ist die Entwicklung und Verbesserung der mündlichen und schriftlichen Kommunikationsfähigkeit. Logopäden und Logopädinnen behandeln Sprach-, Sprech-, Stimm-, Redefluss- und Schluckstörungen. Sie nehmen Abklärungen vor, erstellen Behandlungspläne und führen Therapien sowie Beratungen durch.

Musikschule

Die Musikschule Dottikon bietet ein breites Unterrichtsangebot für Einzelinstrumental- und Ensembleunterricht. Der Blockflötenunterricht wird durch die Gemeinde Hendschiken organisiert.

Nationaler Zukunftstag

Der im November stattfindende Zukunftstag ermöglicht es den Heranwachsenden, ihre Zukunftsperspektiven zu erweitern. Ziel des Zukunftstages ist es, Mädchen und Knaben möglichst früh für eine offene Berufswahl zu sensibilisieren. Der Schulstandort Hendschiken unterstützt die Teilnahme am Nationalen Zukunftstag in der 5. und 6. Klasse.

Notfälle

Der Schulstandort Hendschiken besitzt ein umfangreiches Notfall- und Krisenkonzept, um auf ausserordentliche Vorfälle rasch und professionell reagieren zu können.

Oberstufe

Die Kinder aus Hendschiken besuchen die Oberstufe in Dottikon.

Papiersammlung

Die Papiersammlung findet viermal pro Jahr an einem Samstagvormittag statt. Die 5./6.klässlerInnen helfen dabei aktiv mit. Die Kompensation der Unterrichtszeit fällt auf die Freitagnachmittage vor den Ferien.

Promotion

Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler von der 1. in die 2. Klasse der Primarschule basiert auf einer Gesamtbeurteilung der Leistungen in den Kern- und Erweiterungsfächern. Ab der 2. Klasse der Primarschule entscheiden die Zeugnisnoten in den Kern- und Erweiterungsfächern über die Beförderung in die nächsthöhere Klasse. Repetitionen aufgrund eines Nichterfüllens der Promotionsanforderungen sind in der 1. bis 5. Klasse der Primarschule möglich. Der Übertritt vom Kindergarten in die Primarschule und von der Primarschule in die Oberstufe basiert auf der Empfehlung der abgebenden Lehrperson.

Qualität

In enger Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen setzt die Schulleitung das schulinterne Qualitätsmanagement um und entwickelt es laufend weiter. Der Fokus wird dabei sowohl auf das praktische Handeln als auch auf die institutionellen Rahmenvorgaben und Prozesse gerichtet. Im Schulprogramm wird festgehalten, an welchen Entwicklungsthemen gearbeitet wird. Das Schulprogramm basiert auf den strategischen Zielen des Schulvorstands, auf dem Leitbild, auf dem Bericht der Externen Schulevaluation sowie auf Rückmeldungen von Lehrpersonen und Eltern.

Religionsunterricht

Die Landeskirchen bieten in der Regel konfessionellen Religionsunterricht an. Dieser findet an der Primarschule im Rahmen des Stundenplanes, in den Randstunden oder an unterrichtsfreien Halbtagen statt.

Saubere Schule

Wir setzen uns aktiv gegen Littering ein. Deshalb sammelt jede Klasse in regelmässigen Abständen Abfall rund ums Schulhaus und sorgt damit für eine saubere Schule.

Schulparlament

Wir haben ein Schulparlament, an dem Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse teilnehmen. Das Schulparlament behandelt klassenübergreifende Anliegen der Schülerinnen und Schüler und organisiert jährlich einen Anlass für alle Kinder unserer Schule.

Schulgarten

Unser Schulgarten bietet eine breite Möglichkeit, kompetenzorientiert und nach BNE- Richtlinien mit den Kindern zu arbeiten.

Schweigepflichtentbindung

An einer Schule ist der Austausch unter den Lehrpersonen, mit dem Schulpsychologischen Dienst und weiteren Fachstellen wichtig. Damit sich dieser im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hält, kann es nötig sein, von den Eltern eine Schweigepflichtsentbindung einzuholen.

Schwimmunterricht

Die Kinder der 2. und 4. Klasse erhalten einmal pro Woche je ein Semester lang Schwimmunterricht in Seon. Ein Spezialbus übernimmt den Transport.

Schulpsychologischer Dienst (SPD)

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) ist eine kantonale Fachstelle für Kinder und Jugendliche vom Kindergartenalter bis zum Ende der Volksschule. Lern- und Leistungsbesonderheiten sowie psychische oder soziale Schwierigkeiten, die sich im Kindergarten oder in der Schule zeigen, können Gründe für eine Anmeldung sein. Die Anmeldung erfolgt in der Regel in Absprache mit den Eltern über die Schule. Mehr Informationen zum Schulpsychologischen Dienst finden sie unter dem nachfolgenden Link: Schulpsychologischer Dienst – Kanton Aargau (ag.ch)

Schulleitung

Der Schulleitung obliegt die operative Führung der Schule. Sie ist zuständig für die pädagogische Führung, die Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Personalführung, die Finanzen, die Organisation und die Administration ihres Schulstandortes.

Schulordnung

Die Schulordnung regelt das Zusammenleben auf dem Schulareal.

Schulvorstand

Der Schulvorstand führt unsere Schule strategisch. Kontaktstelle zum Schulvorstand sind die Schulleitung oder das Schulsekretariat.

Schulreisen

Die Schulreise ist ein Höhepunkt jedes Schuljahres. Wenn die Klasse ein Lager macht, entfällt die Schulreise im entsprechenden Schuljahr.

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist eine unabhängige, neutrale, niederschwellige, kostenlose  Beratungsstelle bei sozialen Themen für Schüler und Schülerinnen, Eltern und Lehrpersonen. Der Schulsozialarbeiter untersteht der Schweigepflicht.

Schulweg

Der Schulweg fällt in die Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Bitte verzichten Sie wenn immer möglich auf den Autotransport oder Taxidienste.

Schulweganleitung

Erste Schritte im Strassenverkehr – Sie als Eltern sind gefragt: Begleiten Sie Ihr Kind solange wie nötig. Üben Sie mit ihm gezielt das sichere Verhalten im Strassenverkehr, damit es mit der Zeit selbstständig unterwegs sein kann.

Senioren im Unterricht

Am Schulstandort Hendschiken haben Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, eine Klasse regelmässig im Unterricht zu begleiten. In Absprache mit der Klassenlehrperson arbeiten die Seniorinnen und Senioren aktiv im Unterricht mit: sie begleiten, lesen vor, erzählen, hören zu, u.v.m. Diese Einsätze werden sowohl von den Kindern wie auch von den Lehrpersonen sehr geschätzt. Interessierte Seniorinnen oder Senioren dürfen sich gerne bei der Schulleitung melden.

Sicherheitswesten

Kindergartenkinder, Erst- und Zweitklasskinder tragen auf dem Schulweg eine Sicherheitsweste bzw. einen «Lüchzgi». Bei Verlust oder mutwilligem Kaputtmachen bezahlen die Eltern einen Unkostenbeitrag von 5 Fr, um einen Ersatz zu erhalten.

SOLE

Der Schulstandort Hendschiken ist eine SOLE-Schule. SOLE steht für «Soziales Lernen». Die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der Weiterentwicklung ihrer personalen und sozialen Kompetenzen nehmen wir als zentrale Aufgabe wahr. Selbstreflexion, Selbständigkeit, Eigenständigkeit, Kooperationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit und der Umgang mit Vielfalt werden einerseits in den einzelnen Fachbereichen aufgebaut und gefördert, andererseits geschieht dies im schulischen Zusammenleben durch bewusste Rituale, eine gemeinsame Konfliktlösestrategie und klassenübergreifende Anlässe und Strukturen.

Sonderschulung

Für Kinder mit einer Behinderung wird zusammen mit den Eltern besprochen und geprüft, ob der integrativen Sonderschulung eine separative Sonderschulung vorzuziehen ist.

Stundenplan

Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Regel Ende Mai den Stundenplan für das kommende Schuljahr.

Tagesstrukturen

Der Verein Tagesstrukturen Hendschiken bietet schulergänzende Betreuungsangebote wie Mittagstisch, Randstundenbetreuung morgens/nachmittags und Nachmittagsbetreuung an. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage Verein Tagesstruktur Hendschiken: Willkommen (tagesstrukturen-hendschiken.ch)

Turndispens

Nur mit einem Arztzeugnis für den Sportunterricht dürfen Kinder während Randstunden nach Hause gehen, sonst werden sie in einer anderen Klasse betreut oder schauen beim Turnunterricht zu. Diese Regelung gilt auch für den Schwimmunterricht.

Übersetzungen

Die Schule hat einerseits eine Liste mit Übersetzerinnen und Übersetzern, andererseits greift sie auf den interkulturellen Dolmetschdienst des HEKS zurück. Wenn die Verständigung zwischen Schule und Eltern nicht gewährleistet ist, werden diese Personen beigezogen. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Schule.

Übertritt an die Oberstufe

Der Übertritt in die Oberstufe erfolgt ausschliesslich über das Empfehlungsverfahren.

Unfall

Sollte Ihr Kind während dem Unterricht oder während Schulveranstaltungen verunfallen, handelt die verantwortliche Aufsichtsperson gemäss den Anweisungen im Notfallkonzept. Bei geringfügiger Beeinträchtigung versuchen wir die Erziehungsberechtigten herbeizurufen oder – falls wir niemanden erreichen – einen Arzt beizuziehen. Es ist daher wichtig, dass wir eine gültige Telefonnummer der Erziehungsberechtigten in unseren Unterlagen haben. Bei schwerwiegenderen Verletzungen wird gegebenenfalls die Ambulanz alarmiert. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es den Lehrpersonen nicht erlaubt, verletzte Schülerinnen und Schüler selbst zur Notfallversorgung zu transportieren. Die Erziehungsberechtigten werden schnellstmöglich durch die Schule informiert.

Urlaub

Aus wichtigen Gründen kann einmal pro Zyklus ein aussergewöhnlicher Urlaub gewährt werden. Dieser muss schriftlich und rechtzeitig bei der Schulleitung beantragt werden. Urlaube bis zu zwei Tagen können von der Klassenlehrperson bewilligt werden (§ 38 Schulgesetz).   

Veloprüfung

In der 4.Klasse findet die Veloprüfung statt.

Verkehrserziehung

Der Polizist besucht die Kinder vom Kindergarten bis zur 4.Klasse und vermittelt ihnen das richtige Verhalten im Strassenverkehr.

Versicherung

Unfälle in der Schule werden gemäss Krankenversicherungsgesetz grundsätzlich durch diese Versicherung gedeckt. Für Sachbeschädigungen gegenüber der Schule oder Dritten wird den Erziehungsberechtigten eine Haftpflichtversicherung empfohlen.

Volksschule

Unentgeltlich: Der Unterricht an den staatlichen Schulen ist während der obligatorischen Schulzeit gratis. Die Gemeinden geben den Schülerinnen und Schülern die Lehrmittel und Schulmaterialien unentgeltlich ab.
Konfessionsneutral: Die öffentliche Schule ist konfessionell neutral. Sie darf die durch die Bundesverfassung und die Staatsverfassung gewährleistete Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Erziehungsrechte der Eltern nicht beeinträchtigen.
Koedukativ: Knaben und Mädchen erhalten das gleiche Bildungsangebot. Sie werden in fast allen Fächern gemeinsam unterrichtet.
Obligatorisch: Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton Aargau unterstehen der Schulpflicht. Sie beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und dauert in der Regel elf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 16. Altersjahres. Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten auf Beginn des folgenden Schuljahres ist der 31. Juli desjenigen Jahres, an dem das Kind sein viertes Altersjahr vollendet hat.
Regelmässiger Schulbesuch: Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken. Wer ein Kind, für dessen Schulbesuch die erwachsene Person verantwortlich ist, vorsätzlich nicht zur Schule schickt, kann mit Busse bestraft werden.

Zahnkontrolle

Die Kinder erhalten beim Schuleintritt ein Gutscheinbüchlein für einen kostenlosen Kontrolluntersuch beim Zahnarzt pro Schuljahr. Es ist Sache der Eltern, die Untersuchung beim Zahnarzt ihrer Wahl zu veranlassen. 

Zahnprophylaxe

Die richtige Zahnpflege ist für die Gesundheit der Zähne wichtig. Die Kinder vom Kindergarten bis zur 6. Klasse profitieren von der Schulzahnprophylaxe und werden durch die Zahnpflegeinstruktorin in regelmässigen Abständen über die richtige Zahnpflege instruiert.

Zeugnis

Im Kindergarten wird einmal im Jahr der Einschätzungsbogen ausgefüllt und mit den Eltern besprochen. Der Einschätzungsbogen ist ein förderorientiertes Instrument und wird im Sinne einer Standortbestimmung eingesetzt. In der 1. Klasse der Primarschule wird per Schuljahresende ein Wortbericht ausgestellt. Ab der 2. Primarschulklasse erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres ein Notenzeugnis, das über Promotion oder Remotion entscheidet.

Zwischenbericht

Am Ende jedes ersten Schulhalbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse einen Zwischenbericht. Dieser beurteilt die Schülerinnen und Schüler bezüglich Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz. Selbst- und Sozialkompetenz werden in Worten ausgedrückt, die Sachkompetenz in Form von Orientierungsnoten. Der Zwischenbericht informiert über Stärken und Schwächen und zeigt auf, in welchen Bereichen im Hinblick auf ein erfolgsreiches Jahreszeugnis noch zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen.