Der Lehrplan beschreibt das, was Schülerinnen und Schüler im Verlaufe der obligatorischen Schule lernen, in Form von Kompetenzen. Um eine Kompetenz zu erwerben, braucht es drei Dinge:
Wissen | Das Wissen und Verstehen, das ich zum Lösen einer Aufgabe benötige. Dazu gehören auch das Analysieren und Strukturieren von Informationen. |
Können | Die Fähigkeit und Fertigkeit, das Wissen praktisch zu nutzen und anzuwenden, so dass ich die Aufgabe lösen kann. |
Wollen | Die Bereitschaft, Haltung und Einstellung, Wissen und Können zu erwerben und anzuwenden. |
Die Ausrichtung auf Kompetenzerwerb antwortet auf neue Herausforderungen unserer Gesellschaft, in der wirtschaftliche, ökologische und soziale Bedingungen einem steten Wandel unterliegen. Niemand weiss genau, was unsere Schülerinnen und Schüler in 20 Jahren können müssen. Die Zeiten, in denen man von Menschen mit grosser Lebenserfahrung alles lernen konnte, sind vorbei. In diesem Spannungsfeld bewegt sich Schule heute.
Warum Kompetenzen wichtig sind
Damit sich künftige Generationen auf dem Arbeitsmarkt sowie im privaten und öffentlichen Leben bewähren können, müssen sie in vielerlei Hinsicht «kompetent» sein. Das bedeutet: Unsere Schülerinnen und Schüler müssen nicht nur Wissen und Können erwerben, sondern dieses Wissen und Können in unterschiedlichen Situationen anwenden können und zugleich das nötige Selbstvertrauen und die Motivation entwickeln, um ihr angeeignetes Wissen und Können tatsächlich zu nutzen.
Trotz stetigem Wandel gibt es unbestritten auch Kompetenzen, die «zeitlos» sind. Solche überfachlichen Kompetenzen sind beispielsweise die Kompetenz, voneinander und miteinander zu lernen, im Team zu arbeiten, zu wissen, wie man an wichtige Informationen kommt, Verantwortung zu übernehmen, sich zu organisieren und die Kompetenz, sein Leben in vielen Bereichen selbst zu gestalten.
Im kompetenzorientierten Unterricht steht das Handeln der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt, so dass hier ein wesentlicher Beitrag dazu geleistet werden kann, dass sich die Schülerinnen und Schüler in einer komplexen Welt bewähren und ihr Wissen und ihre Fähigkeiten in unterschiedlichen Anforderungssituationen anwenden können.
Was zeichnet kompetenzorientierten Unterricht aus?
Der Lehrplan 21 wahrt die Methodenfreiheit. Zentrale Aspekte des Lern- und Unterrichtsverständnisses im Lehrplan 21 sind:
- Gehaltvolle Aufgaben beinhalten herausfordernde aber nicht überfordernde Problemstellungen, welche zum Denken aktivieren und zum Handeln anregen. Sie sprechen schwächere und stärkere Lernende an und begünstigen individuelle Lern- und Bearbeitungswege. Sie wecken Neugier und Motivation.
- Die Förderung der überfachlichen Kompetenzen (personale, soziale und methodische) hat einen festen und wichtigen Platz in der täglichen Unterrichtsarbeit.
- Vielfältige Unterrichtsmethoden in Verbindung mit angepassten Formen der Lernunterstützung ermöglichen den Lehrpersonen, auf die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Lernenden einzugehen. Dabei unterscheiden die Lehrpersonen, mit welchen Methoden sie die Schülerinnen und Schüler zum Kompetenzerwerb führen.
- Zum kompetenzorientierten Unterricht gehört eine gute Feedbackkultur. Sie ist ein zentrales Merkmal der Unterrichtsqualität und fördert das Lernen und den Kompetenzerwerb.
Wo gilt der Lehrplan 21?
Mit dem Lehrplan 21 wurden die Ziele der Volksschule in der Deutschschweiz harmonisiert. In den grün eingefärbten Kantonen sowie im Fürstentum Lichtenstein ist der Lehrplan 21 in Kraft:

Beurteilen
Rahmenbedingungen
Die Schulen am Maiengrün orientieren sich in ihrer Beurteilungspraxis an den kantonalen Vorgaben:
- Einschätzungsbogen & Beurteilungsinstrumente – Kanton Aargau (ag.ch)
- Verordnung über die Laufbahnentscheide an der Volksschule (Promotionsverordnung)
- Informationsbroschüre für Eltern – Leistungsbeurteilung und Promotion an der Volksschule Aargau
Im Kindergarten wird der Entwicklungsstand mit einem Einschätzungsbogen festgehalten. Ab der 1. Klasse der Primarschule erfolgt die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler mit dem Zwischenbericht am Ende des ersten Semesters und dem Jahreszeugnis bzw. dem Lernbericht am Ende des Schuljahrs. Als Grundlage für die Beurteilung dient ein Beurteilungsdossier.
Beurteilungsdossier
Für jede Schülerin und jeden Schüler wird während des Schuljahrs ein Beurteilungsdossier geführt. Darin werden Nachweise von mündlichen Leistungen, Prüfungen und aussagekräftige Arbeiten abgelegt. Die Schülerinnen und Schüler können Dokumente, die den Lernprozess aus ihrer Sicht anschaulich dokumentieren, ebenfalls in das Beurteilungsdossier legen. Mit diesem Dossier können die Lehrpersonen bei Gesprächen mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern im Einzelnen aufzeigen, welche Leistungen die Lernende oder der Lernende erbracht hat, wie die Beurteilung zustande kam und wie sie von der Lehrperson gewichtet wird.
Kompetenzorientiertes Beurteilen
Aus der Kompetenzorientierung des Lehrplans 21 ergeben sich nicht nur neue Aspekte zur Planung und Durchführung von Unterricht, sondern auch in Bezug auf die Rückmeldung und Beurteilung von Lernprozessen und Schülerleistungen.
Ein wichtiges Element ist eine auf die Erreichung von Kompetenzzielen bezogene Feedbackkultur. Konstruktive Rückmeldungen an die Lernenden sind ein zentrales Merkmal der Unterrichtsqualität. Wir sprechen hier von einer formativen Beurteilung (förderorientierte, prozessbegleitende Rückmeldungen zum Lernprozess), die sich am individuellen Entwicklungs- und Lernstand der Lernenden orientiert und beim Aufbau von Kompetenzen unterstützt.
Gleichzeitig ist schulische Beurteilung auch die Grundlage für die Qualifikation der Schülerinnen und Schüler und dient der Selektion. Hier sprechen wir von einer summativen Beurteilung (prozessabschliessend und bilanzierend), die das Augenmerk auf den Leistungsstand richtet.
Die gesammelten Beurteilungsbelege dienen der Ermittlung der einzelnen Zeugnisnoten beziehungsweise der Begründung eines Laufbahnentscheids, wo dieser nicht unmittelbar auf Zeugnisnoten basiert. Die Gewichtung liegt im pflichtgemässen Ermessen und in einer Gesamtbeurteilung der Lehrpersonen, wobei auf die Entwicklung während der Beurteilungsperiode besonders Rücksicht genommen werden muss. Sowohl die kompetenzorientierte Feedbackkultur als auch die selektive Beurteilung müssen – dem Verständnis des Neuen Lehrplans entsprechend – die Heterogenität der Lernenden berücksichtigen.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Das arithmetische Mitteln und Runden von Prüfungsnoten genügen diesem Anspruch nicht mehr – eine Zeugnisnote ist mehr als ein arithmetisches Mittel einzelner Noten. Beurteilungsbelege müssen angemessen gewichtet werden, vielfältig sein und sollen nicht nur aus schriftlichen Prüfungen bestehen. Nur eine breit gefächerte Beurteilungspraxis (klassische Prüfungen, mündliche Noten, Dokumentationen, Portfolio etc.) kann der Komplexität des Lernens gerecht werden.
Ressourceneinsatz
Seit dem Schuljahr 2020/21 ist die Neue Ressourcierung Volksschule eingeführt. Die Ressourcen werden pauschal auf Basis der Schülerzahlen zugeteilt. Die Summe aller Schülerpauschalen ergibt das Ressourcenkontingent einer Schule.
Mit der Zuweisung des gesamten Ressourcenkontingents an die Schulen erhalten diese erweiterten Gestaltungsraum und tragen die Verantwortung, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen für ein sachgerechtes Bildungsangebot gemäss Schulgesetz zu sorgen. Im Zentrum stehen dabei die Erfüllung der Bildungsrechte aller Schülerinnen und Schüler sowie eine möglichst hohe pädagogische Wirkung.
Der Gestaltungsraum liegt in der Organisation der Schule, dem Einsatz der einzelnen Lehrerinnen und Lehrer sowie der Ausgestaltung von Förderangeboten. Als verbindliche Leitplanken gelten die Bildungsrechte aller Schülerinnen und Schüler, der Lehrplan mit den Stundentafeln, die Schulstruktur mit Kindergarten und Primarschule sowie die Anstellungsbedingungen und der Berufsauftrag für die Lehrerinnen und Lehrer und für die Schulleitung. Die zugeteilten Ressourcen sind für die rechtlich verankerten Aufgaben der Volksschule zu verwenden.
Die drei Primarschulstandorte der Schulen am Maiengrün verwalten das zur Verfügung stehende Ressourcenkontingent jeweils gemeinsam. Grundsätzlich erhält jeder Schulstandort seinen auf den Schülerzahlen basierenden Anteil aus dem gesamten Ressourcentopf. Die Schulleitungen können die einzelnen Standorte bei Bedarf und nach Absprache auch quersubventionieren.