Eltern ABC
Adressänderungen
Adressänderungen bitte schriftlich mit Name, Vorname und Klasse der Klassenlehrperson und dem Sekretariat mitteilen.
Arztbesuche
Arztbesuche, auch Zahnarztbesuche, sind wenn immer möglich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
Ärztliche Untersuchen Schuleintritt
Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Volksschule. Um diese Vorsorge zu gewährleisten, sieht das Gesetz für jedes Kind im Kindergartenalter eine ärztliche Untersuchung vor. Die Anmeldung zur Einschulungsuntersuchung liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Eintrittsuntersuchung wird über die Krankenkasse abgerechnet.
Beschwerden
Sollte ein Grund für eine Beschwerde eintreten, ist der Dienstweg einzuhalten. Zuerst soll zwingend mit der zuständigen Klassen-/Fachlehrperson gesprochen werden. Kommt es zu keiner befriedigenden Lösung ist die Schulleitung zu kontaktieren.
Beurteilungsdossier
Im Beurteilungsdossier werden alle für die Gesamtbeurteilung relevanten Arbeiten der Schülerinnen und Schüler gesammelt. Der Ordner wird bei der Klassenlehrperson oder der Fachlehrperson aufbewahrt und kann von den Eltern und den Schülerinnen und Schülern auf Wunsch eingesehen werden. Am Ende des Schuljahres – nach Ablauf der Rekursfrist – erhalten die Eltern das Beurteilungsdossier ausgehändigt. Im Kindergarten wird kein Beurteilungsdossier geführt.
Bibliothek
Der Standort Hägglingen führt eine eigene Schulbibliothek. Die Schülerinnen profitieren von den regelmässigen Besuchen oder während der Öffnungszeiten vom breiten Angebot an Leihbüchern.
Deutsch als Zweitsprache
DaZ-Unterricht ist eine Unterstützung bei der Integration von Kindern und Jugendlichen, deren Erstsprache nicht Deutsch ist. In Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson erarbeitet die DaZ-Lehrperson den Aufbau und die Entwicklung der Sprachkompetenz.
Diebstähle
Die Schule haftet nicht für Diebstähle und Schäden an persönlichem Eigentum.
Elektronische Geräte (Handys, MP3-Player, Spielkonsolen, Kameras usw.)
Auf dem Schulareal sichtbare oder nicht ausgeschaltete Geräte werden eingezogen, bei der Schulleitung deponiert und können am nächstfolgenden Schultag wieder abgeholt werden.
Liegt ein dringender Fall für die Benutzung des Handys vor, holen die Schülerinnen und Schüler die Bewilligung bei der Klassenlehrperson oder der Schulleitung ein. Die Lehrperson regelt bei Bedarf deren Verwendung im Rahmen eines Auftrags innerhalb der eigenen Unterrichtsstunde, die Schulleitung bei Schulveranstaltungen.
Wird mit einer Kamera oder einem Handy auf dem Schulareal oder an Schulveranstaltungen widerrechtlich gefilmt, wird das eingezogene Gerät der Polizei übergeben. Diese entscheidet über das weitere Vorgehen.
Ferien
Im Ferienplan finden Sie die Daten der Schulferien der nächsten drei Jahre.
Fundgegenstände
Fundgegenstände werden gesammelt und im Schulhaus Dorf und in der Turnhalle Birch zum Abholen bereitgelegt. Einmal Ende Semester werden nicht abgeholte Gegenstände entsorgt.
Gefährliche Gegenstände
Sie sind in der Schule nicht erlaubt, werden den Schülerinnen und Schülern abgenommen und durch die Schulleitung aufbewahrt. Eine Rückgabe erfolgt nur an die Erziehungsberechtigten (sofern sie nicht der Polizei übergeben werden).
Grüssen
Auf dem Schulhausareal sind wir freundlich miteinander und grüssen uns.
Hausaufgaben
In Hausaufgaben kann das im Unterricht Gelernte vertieft werden. Hausaufgaben bieten auch die Möglichkeit, Arbeits- und Lerntechniken einzuüben. Zudem haben Hausaufgaben auch eine Brückenfunktion zum Elternhaus. Hausaufgaben sind massvoll zu erteilen, und die Schülerin resp. der Schüler soll sie in der Regel selbständig lösen können.
Impfen
In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdepartement und der Lungenliga werden alle zwei Jahre Impfungen durchgeführt. Die Schule informiert die Eltern über die Durchführung. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, ihr Kind für die jeweiligen Impfungen anzumelden.
Informatik
Der Informatikunterricht findet integrativ in den Schulfächern gemäss Stundentafel statt. Mindestziele werden innerhalb der Klassenstufen definiert. Erste Kontakte mit dem Computer finden bereits im Kindergarten statt.
Information
Informationen über die Schule erhalten Sie durch die Klassenlehrperson oder die Schulleitung. Sie erreichen alle Mitarbeitenden unter vorname.nachname@puksam.ch oder über KLAPP. Allgemeine Informationen über den Schulstandort Hägglingen entnehmen Sie auch der Homepage oder den Quartalsinformationen.
Integrative Schule
Am Schulstandort Hägglingen wird integrativ unterrichtet. Dies bedeutet, dass alle Kinder nach Möglichkeit die Regelklasse besuchen. Die Klassenlehrpersonen werden in der täglichen Arbeit von Schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unterstützt. Mittels Standortbestimmungen, individuellen Lernzielvereinbarungen und Förderplänen werden die Kinder in ihrem Lernen unterstützt und in der Entwicklung gefördert. Von der ersten bis vierten Klasse werden die Kinder in altersdurchmischten Klassen unterrichtet.
KLAPP
Die APP KLAPP ist das offizielle Kommunikationsmittel zwischen Schule und Eltern. Alle Eltern von Kindern am Standort Hägglingen erhalten den Zugang zu KLAPP. In KLAPP erhalten Sie allgemeine Informationen und Hinweise zu Veranstaltungen und weiteren Terminen der Schule, Schulleitung und Lehrpersonen.
Krankheit oder Abwesenheit von Lehrpersonen
Ist eine Lehrperson unvorhergesehen abwesend, übernimmt die Schule die Betreuung. Kann ausnahmsweise keine Betreuung angeboten werden, bietet die Schule ein Betreuungsangebot für angemeldet Kinder.
Bei einer länger andauernden Abwesenheit ist die Schule und der Kindergarten um eine Stellvertretung besorgt.
Lauskontrolle
Zweimal jährlich führen wir eine Läusekontrolle durch. Sie werden informiert, wenn Ihr Kind von Läusen befallen ist.
Wenn Eltern bei ihrem Kind Läuse oder Nissen feststellen, so informieren sie umgehend die Klassenlehrperson, damit allenfalls die ganze Klasse untersucht werden kann.
Lehrmittel
Die Lehrmittel werden von der Schule zur Verfügung gestellt. Bei Verlust oder Beschädigung werden sie den Erziehungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Lehrplan
Ab Sommer 2022 ist der neue Aargauer Lehrplan auf allen Stufen und in allen Klassen der Volksschule gültig. Er basiert auf dem Lehrplan 21 (Lehrplan der 21 deutschsprachigen Kantone).
Leitbild
Das Leitbild der Schulen am Maienbrün beschreibt Werte und Haltungen, die für alle Standorte massgebend sind. Es ist wegleitend für die weitere Entwicklung unserer Schule.
Littering
Jede Klasse besorgt mehrmals im Jahr die Grobreinigung von Litteringabfällen auf dem Pausenareal.
Logopädie
Die Logopädie ist zuständig für Beratung, Abklärung und Behandlung von Störungen der gesprochenen und geschriebenen Sprache bei Kindern und Jugendlichen.
Die Eltern von betroffenen Kindern können über das Schulsekretariat mit der Logopädie Kontakt aufnehmen.
Mittagstisch
Die Hägglinger MINIS bieten einen Mittagstisch mit Betreuung an. Weitere Informationen finden sie unter dem folgenden Link:
Musikschule
Die Musikschule Dottikon bietet ein breites Unterrichtsangebot für Einzelinstrumental- und Ensembleunterricht.
Nationaler Zukunftstag
Der im November stattfindende Zukunftstag ermöglicht es den Heranwachsenden, ihre Zukunftsperspektiven zu erweitern. Ziel des Zukunftstages ist es, Mädchen und Knaben möglichst früh für eine offene Berufswahl zu sensibilisieren. Er richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 5.-7. Klasse. Der Schulstandort Hägglingen unterstützt die Teilnahme am Nationalen Zukunftstag in der 5.+6. Klasse.
Notfälle
Der Schulstandort Hägglingen besitzt ein umfangreiches Notfallkonzept, um auf ausserordentliche Vorfälle rasch und professionell reagieren zu können.
Promotionsverordnung
Die Gesamtbeurteilung der Schülerinnen und Schüler setzt sich aus zwei Teilbereichen zusammen. Alle Grundlagen werden im Beurteilungsdossier gesammelt. Die Sachkompetenz wird auf Grund der Beurteilungsbelege (Prüfungen, Lernzielkontrollen, Arbeiten, Beobachtungen, usw.) erstellt und in einer Note ausgedrückt. Im Kindergarten wird ein Einschätzungsbogen, in der 1. Klasse werden Wortberichte erstellt. Die Selbst- und Sozialkompetenz umfasst die Beurteilung aller beteiligten Lehrpersonen. Sie wird in einem Wortbericht ausgewiesen.
Prävention
Die Präventionsarbeit liegt den Schulen am Maiengrün besonders am Herzen. Ein umfangreiches Konzept begleitet die Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis in die Oberstufe.
Qualität
Der Schulstandort Hägglingen hat ein Konzept mit einer Mehrjahresplanung zur Umsetzung von Qualitätsmassnahmen auf verschiedenen Ebenen. Das Konzept basiert auf dem Leitbild der Schulen am Maiengrün, auf dem Bericht der Externen Schulevaluation sowie Rückmeldungen von Lehrpersonen und Eltern.
Religionsunterricht
Die Landeskirchen bieten in der Regel konfessionellen Religionsunterricht an. Dieser findet an der Primarschule im Rahmen des Stundenplanes, in den Randstunden oder an unterrichtsfreien Halbtagen statt.
Schweigepflichtentbindung
An einer Schule ist der Austausch unter den Lehrpersonen, mit dem Schulpsychologischen Dienst und weiteren Fachstellen wichtig. Damit sich dieser im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hält, kann es nötig sein, von den Eltern eine Schweigepflichtsentbindung einzuholen.
SPD Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Dienst ist eine kantonale Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche während der obligatorischen Schulzeit. Die Anmeldung erfolgt in der Regel in Absprache mit den Eltern über die Schule Hägglingen.
Mehr Informationen zum Schulpsychologischen Dienst finden sie unter dem nachfolgenden Link:
Schulleitung
Der Schulleitung obliegt die operative Führung des Standorts Hägglingen. Sie ist zuständig für die pädagogische Führung, die Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Personalführung, die Finanzen, die Organisation und die Administration ihres Schulstandort.
Schulordnung
Die Schulordnung regelt das Zusammenleben auf dem Schulareal.
Schulvorstand
Der Schulvorstand führt unsere Schule strategisch. Kontaktstelle zum Schulvorstand sind die Schulleitung oder das Schulsekretariat.
Schulreisen
Die Schulreise ist ein Höhepunkt jedes Schuljahres. Wenn die Klasse ein Lager macht, entfällt die Schulreise im entsprechenden Schuljahr.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist eine neutrale, niederschwellige Beratungsstelle für Schüler und Schülerinnen, Eltern und Lehrpersonen.
Schulweg
Der Schulweg fällt in die Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Bitte verzichten Sie wenn immer möglich auf den Autotransport oder Taxidienste.
Schulweganleitung
Erste Schritte im Strassenverkehr Sie als Eltern sind gefragt: Begleiten Sie Ihr Kind solange wie nötig. Üben Sie mit ihm gezielt das sichere Verhalten im Strassenverkehr, damit es mit der Zeit selbstständig unterwegs sein kann.
Senioren im Unterricht
Am Schulstandort Hägglingen haben Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, eine Klasse regelmässig zu besuchen. Sie begleiten die Schülerinnen und Schüler und arbeiten im Unterricht mit: Begleiten, Vorlesen, Erzählen, Abhören, Malen, u.v.m.
Interessierte Seniorinnen oder Senioren melden sich bei der Schulleitung.
Sonderschulung
Für Kinder mit einer Behinderung wird zusammen mit den Eltern besprochen und geprüft, ob die integrative Sonderschulung die separative Sonderschulung vorzuziehen ist.
Sportunterricht
Der Turn- und Schwimmunterricht ist obligatorisch. Beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler melden sich bei der Lehrperson und machen, so gut es geht, im Unterricht mit.
Stundenplan
Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Regel Ende Mai den Stundenplan für das kommende Schuljahr.
Übersetzungen
Die Schule hat einerseits eine Liste mit Übersetzerinnen und Übersetzern, andererseits greift sie auf den interkulturellen Dolmetschdienst des HEKS zurück.
Wenn die Verständigung zwischen Schule und Eltern nicht gewährleistet ist, werden diese Personen beigezogen. Die Kosten dafür übernimmt in der Regel die Schule.
Übertritt an die Oberstufe
Der Übertritt in die Oberstufe erfolgt ausschliesslich über das Empfehlungsverfahren.
Unfall
Sollte Ihr Kind während dem Unterricht oder während Schulveranstaltungen verunfallen, handelt die verantwortliche Aufsichtsperson gemäss den Anweisungen im Notfallkonzept. Bei geringfügiger Beeinträchtigung versuchen wir die Erziehungsberechtigten herbeizurufen oder – falls wir niemanden erreichen – einen Arzt beizuziehen. Es ist daher wichtig, dass wir eine gültige Telefonnummer der Erziehungsberechtigten in unseren Unterlagen haben. Bei schwerwiegenderen Verletzungen wird gegebenenfalls die Ambulanz alarmiert. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es den Lehrpersonen nicht erlaubt, verletzte Schülerinnen und Schüler selbst zur Notfallversorgung zu transportieren. Die Erziehungsberechtigten werden schnellstmöglich durch die Schule informiert.
Urlaub
Urlaub wird nur aus wichtigen Gründen einmal im Zyklus gewährt. Urlaube für Ferienverlängerungen bewilligen die Schulleitung zurückhaltend und nur aus belegten, wichtigen Gründen. Urlaube bis zu zwei Tagen können von den Klassenlehrpersonen direkt bewilligt werden.
Versicherung
Unfälle in der Schule werden gemäss Krankenversicherungsgesetz grundsätzlich durch diese Versicherung gedeckt. Für Sachbeschädigungen gegenüber der Schule oder Dritten wird den Erziehungsberechtigten eine Haftpflichtversicherung empfohlen.
Volksschule
Unentgeltlich: Der Unterricht an den staatlichen Schulen ist während der obligatorischen Schulzeit gratis. Die Gemeinden geben den Schülerinnen und Schülern die Lehrmittel und Schulmaterialien unentgeltlich ab.
Konfessionsneutral: Die öffentliche Schule ist konfessionell neutral. Sie darf die durch die Bundesverfassung und die Staatsverfassung gewährleistete Glaubens- und Gewissensfreiheit und die Erziehungsrechte der Eltern nicht beeinträchtigen.
Koedukativ: Knaben und Mädchen erhalten das gleiche Bildungsangebot. Sie werden in fast allen Fächern gemeinsam unterrichtet.
Obligatorisch: Alle Kinder und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton Aargau unterstehen der Schulpflicht. Sie beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten und dauert in der Regel elf Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 16. Altersjahres. Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten auf Beginn des folgenden Schuljahres ist der 31. Juli desjenigen Jahres, an dem das Kind sein viertes Altersjahr vollendet hat.
Regelmässiger Schulbesuch: Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Kinder regelmässig in die Schule zu schicken. Wer ein Kind, für dessen Schulbesuch die erwachsene Person verantwortlich ist, nicht zur Schule schickt, kann mit Busse bestraft werden.
Zahnkontrolle
Die Schule gibt den Kindern zu Beginn der Schulzeit in Hägglingen ein Büchlein für die jährlichen Kontrolluntersuchungen ab. Es ist Sache der Eltern, die Untersuchungen bei einem Zahnarzt ihrer Wahl zu veranlassen. Die Kosten für die jährliche Untersuchung werden von der Gemeinde getragen.
Zahnprophylaxe
Mehrmals pro Jahr werden die Kinder während des Unterrichtes durch ausgebildete Schulzahnpflegeinstruktorinnen in der Zahnpflege instruiert.
Zeugnis
Im Kindergarten wird einmal im Jahr der Einschätzungsbogen ausgefüllt und mit den Eltern besprochen. Der Einschätzungsbogen ist ein förderorientiertes Instrument und wird im Sinne einer Standortbestimmung eingesetzt. In der 1. Klasse der Primarschule wird per Schuljahresende ein Wortbericht ausgestellt. Ab der 2. Primarschulklasse erhalten die Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres ein Notenzeugnis, das über Promotion oder Remotion entscheidet.
Zwischenbericht
Am Ende jedes ersten Schulhalbjahres erhalten die Schülerinnen und Schüler ab der 1. Klasse einen Zwischenbericht. Dieser beurteilt die Schülerinnen und Schüler bezüglich Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz. Selbst- und Sozialkompetenz werden in Worten ausgedrückt, die Sachkompetenz in Form von Orientierungsnoten. Der Zwischenbericht informiert über Stärken und Schwächen und zeigt auf, in welchen Bereichen im Hinblick auf ein erfolgsreiches Jahreszeugnis noch zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen